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Herzlich willkommen
bei "Unser
Warendorf - Unser
Stromnetz"
Klage abgelehnt: Bürgerbegehren unzulässig
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Ein Kommentar aus der WN
27.3.2011 Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern den Antrag des
Bürgerbegehrens „Unser Warendorf – unser Stromnetz“ abgelehnt. Das
Bürgerbegehren sei unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern den Antrag des Bürgerbegehrens
„Unser Warendorf – unser Stromnetz“ abgelehnt. Mit der Begründung: „Das
Bürgerbegehren ist unzulässig, weil die Antragsgegnerin mit der erstrebten
Entscheidung zur Unzeit auf ein bestimmtes Vorgehen gegenüber den
Anbietern für den Erwerb der Stromkonzession in Warendorf festgelegt
werden soll.“ Mit einem Bürgerbegehren dürften dem Rat nicht Vorgaben für
eine von ihm erst nach mindestens einem weiteren Verfahrensschritt noch zu
treffende Entscheidung gemacht werden. Vielmehr müssten die Bürger die
eigentlich vom Rat zu treffende, abschließende Entscheidung an dessen
Stelle selbst treffen. Entscheidungsreife liege im maßgeblichen Zeitpunkt
der Beschlussfassung des Gerichts hier nicht vor. Ein dem Bürgerbegehren
inhaltlich entsprechender Beschluss dürfe im derzeitigen Stadium eines
noch laufenden Vergabeverfahrens nicht getroffen werden. Die Angebote, die
die Bietergemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterbreitet hätten,
seien „verhandlungsbedürftig und verhandlungsfähig“. Es handele sich damit
nicht um endgültig verbindliche Angebote, die – ohne weitere Verhandlungen
– von der Antragsgegnerin angenommen oder abgelehnt werden könnten. Ein
dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Bürgerentscheid würde eine
dem gemeindehaushaltsrechtlichen Gebot der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen eines ordnungsgemäßen
Vergabeverfahrens widersprechen. Bei einer derartigen Bindung hätte es die
Bietergemeinschaft in der Hand, ihre vertraglichen Vorstellungen einseitig
durchzusetzen, so das Gericht. Der Rat wäre in diesem Fall – unabhängig
davon, wie das endgültige Angebot der Bietergemeinschaft inhaltlich
aussähe – kommunalverfassungsrechtlich gebunden, den Abschluss eines
Stromkonzessionsvertrages mit dieser zu bewirken und verfüge demzufolge
über keinerlei Verhandlungsspielraum mehr. Zur Erinnerung: Nachdem der Rat
der Stadt Warendorf (mit knapper Mehrheit) und Landrat Dr. Olaf Gericke
als kommunale Aufsichtsbehörde das Bürgerbegehren der Initiative „Unser
Warendorf – Unser Stromnetz“ für unzulässig erklärt hatten, klagte die
Initiative. So wollte sie doch noch zu erreichen, dass die Bürger der
Emsstadt zum Thema befragt werden. Ziel der Initiative ist es, für den
Betrieb des Stromnetzes eine kommunale Lösung mit den Stadtwerken Münster
und Osnabrück als Partner der Stadt Warendorf zu schaffen. Gegen den
Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an das
Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Beschluss als pdf
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01.02.2012 Das Bürgerbegehren auf dem Klageweg vor das
Verwaltungsgericht Münster
Obwohl dort keine Anwaltspflicht besteht, sind die
Initiativmitglieder der Meinung, dass von unserer
Seite ein Fachanwalt
hinzugezogen werden soll.
Für die entstehenden Kosten ist ein Spendenkonto
eingerichtet worden.
Über eine freiwillige finanzielle Unterstützung wäre die Initiative
sehr erfreut.
Machen Sie sich ein Bild aus der Situation im gesamten Artikel mit
Bankverbindung
25.1.2012 Vergabe des Warendorfer Stromnetzes
Bürgerbegehren: Klage soll folgen
Warendorf (ap). Nachdem auch
Landrat Dr. Olaf Gericke als kommunale Aufsichtsbehörde das Bürgerbegehren
der Initiative „Unser Warendorf – Unser Stromnetz“ für unzulässig erklärt
hat, wollen die Teilnehmer jetzt vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster Klage einreichen. Darauf einigte sich
die Aktivisten, die am Montagabend zu einer
Abstimmung in die Gaststätte Porten Leve eingeladen hatte.
Lesen Sie
hier den ganzen Artikel
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Haben
auch Sie eine Meinung zu unserem Bürgerbegehren?
Schreiben Sie uns per Email. Auf Wunsch wird Ihre Meinung in unserem
Blog eingetragen. Oder kommentieren Sie selbst Ansichten in unserem
Diskussionsforum. |
24.1.2012 Eine Meinung zu dem Bürgerbegehren
Wir freuen uns über ein Echo
aus der Warendorfer Bevölkerung
Kommentieren Sie diese
Email unter "Meinungen/Kommentare"
23.1.2012 Einige Ratsvorlagen zur Historie des Bügerbegehrens
8.9.2011 Vorlage Hauptausschuss pro Münster
20.9.2011 Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vergabe
der Stromkonzession
6.10.2011Beanstandung des Beschlusses des Rates vom 29.9.2011zur
Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
29.11.2011 Neuvergabe der Stromkonzession
Weitere
interessante Informationen zu Strom und Energie
Energiepreiserhöhungen ab 01.01.2012:
Unsere Regierung (CDU-FDP Koalition) lädt den Stromkunden Milliardenkosten auf
Die Konzerne werden entlastet - auf Kosten der Verbraucher: Die Bundesregierung hat stromintensive Betriebe fast komplett von den Netzgebühren befreit, um sie im internationalen Wettbewerb zu schützen.
Der Energieexperte des Bundesverbands Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, nennt die Angelegenheit eine "einmalige Schweinerei". "Die Industrie massiv zu entlasten und allein die Kleinverbraucher die Zeche zahlen zu lassen, ist eine Dreistigkeit, die bisher ohne Beispiel ist", sagte er der "FR".
So ein Bericht des Spiegel-online vom heutigen Tage.
Ebenso berichten
Monitor und Welt-online.
Es handelt sich dabei um eine etwa 1,1 Mrd schwere verschleierte Subvention für "energieintensive" Industrieunternehmen, die natürlich, um ein Null-Summen-Spiel bleiben zu können, von den Kleinverbrauchern (Private und Betriebe)wieder einkassiert werden muss.
Die gern gebrauchte offizielle Methode, Preissteigerungen ausschließlich den erneuerbaren Energien anzulasten, kann so nicht mehr bestehen bleiben.
Wirklich verwundern kann diese Trickserei auf Kosten der Gesamtbevölkerung jedoch nicht, liegt sie doch genau auf der Linie der Wirtschaftspolitik unserer Regierung.
Aus einer Sendung des SWR vom Donnerstag, dem 28.1.2010, also einem älteren Bericht.
Ein Stromrebell, der sich über die Preistreiberei der Konzerne am Strommarkt wunderte und nicht bereit war, dies widerstandslos zu schlucken, versuchte mit dem Strafrecht, statt mit dem Kartellrecht auf Aufklärung zu hoffen. Ein lesenswerter Artikel mit Hintergrundinformationen.
Zum Zustand der Demokratie in unserer Republik gibt es, stellvertretend für andere ähnlicher Ansicht, einen lesenswerten Artikel bei Bürgerstimme.com.
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