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Klage abgelehnt: Bürgerbegehren unzulässig

Ein Kommentar aus der WN
27.3.2011 Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern den Antrag des Bürgerbegehrens „Unser Warendorf – unser Stromnetz“ abgelehnt. Das Bürgerbegehren sei unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern den Antrag des Bürgerbegehrens „Unser Warendorf – unser Stromnetz“ abgelehnt. Mit der Begründung: „Das Bürgerbegehren ist unzulässig, weil die Antragsgegnerin mit der erstrebten Entscheidung zur Unzeit auf ein bestimmtes Vorgehen gegenüber den Anbietern für den Erwerb der Stromkonzession in Warendorf festgelegt werden soll.“ Mit einem Bürgerbegehren dürften dem Rat nicht Vorgaben für eine von ihm erst nach mindestens einem weiteren Verfahrensschritt noch zu treffende Entscheidung gemacht werden. Vielmehr müssten die Bürger die eigentlich vom Rat zu treffende, abschließende Entscheidung an dessen Stelle selbst treffen. Entscheidungsreife liege im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gerichts hier nicht vor. Ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Beschluss dürfe im derzeitigen Stadium eines noch laufenden Vergabeverfahrens nicht getroffen werden. Die Angebote, die die Bietergemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterbreitet hätten, seien „verhandlungsbedürftig und verhandlungsfähig“. Es handele sich damit nicht um endgültig verbindliche Angebote, die – ohne weitere Verhandlungen – von der Antragsgegnerin angenommen oder abgelehnt werden könnten. Ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Bürgerentscheid würde eine dem gemeindehaushaltsrechtlichen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens widersprechen. Bei einer derartigen Bindung hätte es die Bietergemeinschaft in der Hand, ihre vertraglichen Vorstellungen einseitig durchzusetzen, so das Gericht. Der Rat wäre in diesem Fall – unabhängig davon, wie das endgültige Angebot der Bietergemeinschaft inhaltlich aussähe – kommunalverfassungsrechtlich gebunden, den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit dieser zu bewirken und verfüge demzufolge über keinerlei Verhandlungsspielraum mehr. Zur Erinnerung: Nachdem der Rat der Stadt Warendorf (mit knapper Mehrheit) und Landrat Dr. Olaf Gericke als kommunale Aufsichtsbehörde das Bürgerbegehren der Initiative „Unser Warendorf – Unser Stromnetz“ für unzulässig erklärt hatten, klagte die Initiative. So wollte sie doch noch zu erreichen, dass die Bürger der Emsstadt zum Thema befragt werden. Ziel der Initiative ist es, für den Betrieb des Stromnetzes eine kommunale Lösung mit den Stadtwerken Münster und Osnabrück als Partner der Stadt Warendorf zu schaffen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Beschluss als pdf

 

01.02.2012 Das Bürgerbegehren auf dem Klageweg vor das Verwaltungsgericht Münster
Obwohl dort keine Anwaltspflicht besteht, sind die Initiativmitglieder der Meinung, dass von unserer
 Seite ein Fachanwalt hinzugezogen werden soll. Für die entstehenden Kosten ist ein Spendenkonto
eingerichtet worden. Über eine freiwillige finanzielle Unterstützung wäre die Initiative sehr erfreut.
Machen Sie sich ein Bild aus der Situation im gesamten Artikel mit Bankverbindung

 

25.1.2012 Vergabe des Warendorfer Stromnetzes

Bürgerbegehren: Klage soll folgen
Warendorf (ap). Nachdem auch Landrat Dr. Olaf Gericke als kommunale Aufsichtsbehörde das Bürgerbegehren
der Initiative „Unser Warendorf – Unser Stromnetz“ für unzulässig erklärt hat, wollen die Teilnehmer jetzt vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster Klage einreichen. Darauf einigte sich die Aktivisten, die am Montagabend zu einer
Abstimmung in die Gaststätte Porten Leve eingeladen hatte.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel

Haben auch Sie eine Meinung zu unserem Bürgerbegehren?
Schreiben Sie uns per Email. Auf Wunsch wird Ihre Meinung in unserem Blog eingetragen. Oder kommentieren Sie selbst Ansichten in unserem Diskussionsforum.

 

24.1.2012 Eine Meinung zu dem Bürgerbegehren

Wir freuen uns über ein Echo aus der Warendorfer Bevölkerung

Kommentieren Sie diese  Email unter "Meinungen/Kommentare"

 

23.1.2012 Einige Ratsvorlagen zur Historie des Bügerbegehrens

8.9.2011 Vorlage Hauptausschuss pro Münster

20.9.2011 Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vergabe der Stromkonzession

6.10.2011Beanstandung des Beschlusses des Rates vom 29.9.2011zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens

29.11.2011 Neuvergabe der Stromkonzession

 

Weitere interessante Informationen zu Strom und Energie


Energiepreiserhöhungen ab 01.01.2012:

Unsere Regierung (CDU-FDP Koalition) lädt den Stromkunden Milliardenkosten auf

Die Konzerne werden entlastet - auf Kosten der Verbraucher: Die Bundesregierung hat stromintensive Betriebe fast komplett von den Netzgebühren befreit, um sie im internationalen Wettbewerb zu schützen.

Der Energieexperte des Bundesverbands Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, nennt die Angelegenheit eine "einmalige Schweinerei". "Die Industrie massiv zu entlasten und allein die Kleinverbraucher die Zeche zahlen zu lassen, ist eine Dreistigkeit, die bisher ohne Beispiel ist", sagte er der "FR".

So ein Bericht des Spiegel-online vom heutigen Tage.

Ebenso berichten
Monitor und Welt-online.

Es handelt sich dabei um eine etwa 1,1 Mrd schwere verschleierte Subvention für "energieintensive" Industrieunternehmen, die natürlich, um ein Null-Summen-Spiel bleiben zu können, von den Kleinverbrauchern (Private und Betriebe)wieder einkassiert werden muss.

Die gern gebrauchte offizielle Methode, Preissteigerungen ausschließlich den erneuerbaren Energien anzulasten, kann so nicht mehr bestehen bleiben.

Wirklich verwundern kann diese Trickserei auf Kosten der Gesamtbevölkerung jedoch nicht, liegt sie doch genau auf der Linie der Wirtschaftspolitik unserer Regierung.


Aus einer Sendung des SWR vom Donnerstag, dem 28.1.2010, also einem älteren Bericht.

Ein Stromrebell, der sich über die Preistreiberei der Konzerne am Strommarkt wunderte und nicht bereit war, dies widerstandslos zu schlucken, versuchte mit dem Strafrecht, statt mit dem Kartellrecht auf Aufklärung zu hoffen. Ein lesenswerter Artikel mit Hintergrundinformationen.


Zum Zustand der Demokratie in unserer Republik gibt es, stellvertretend für andere ähnlicher Ansicht, einen lesenswerten Artikel bei Bürgerstimme.com.

 

Ansprechpersonen:

Gabi Berheide, Fischerstraße 50; Volker Cornelsen, Ostwall 7; Friedhelm Röttger, Beckumer Str. 21 (alle Warendorf)

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Stand: 03. Februar 2012